Eine LKW Haftpflicht ist in in der Bundesrepublik und vielen anderen Ländern der Erde eine staatlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Der Bereich der LKW Versicherungen besteht indessen nicht nur aus dieser gesetzlichen LKW Haftpflicht, statt dessen aus einer großen Palette an Versicherungen. Eine LKW Haftpflicht ist dabei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche andererseits müssen von der Fahrzeugversicherung oder auch LKW Versicherung abgewehrt werden – was eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.
Die gesetzliche vorgeschriebene LKW Haftpflicht oder auch LKW-Versicherung, also die Haftpflichtversicherung – ein Muss, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen.
Wer sein Gefährt trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine LKW Haftpflicht fährt und einen Unfall verschuldet, haftet mit seinem gesamten Vermögen. Dies gilt für alle verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Im Übrigen muss man tatsächlich auch mit einer Strafe für die fehlende Haftpflicht für Fahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen unter anderem die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.
Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann zudem zur gesetzlichen LKW Haftpflicht auch noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und KFZ-Vollkasko für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Im Regelfall sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung beispielsweise in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich zum Beispiel zu einem selbstverschuldeten Unglück oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Fahrzeugs (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Die LKW Haftpflicht tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
Die LKW Haftpflicht ist für all jene Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Straßenverkehr verschuldet.
Hierbei kann es sich nur um Blechschäden, allerdings auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Unkosten für eine Krankenhausbehandlung. Die Haftpflicht für Fahrzeuge bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Erstattung. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch zum Beispiel ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die Haftpflicht tritt nur zu einem Teil ein.
Eine Leistungsobergrenze gibt es bei LKW Haftpflicht in der Regel nicht. Das Gesetz sieht jedoch eine Deckungssumme von maximal 50 Mio. € bei Vermögensschäden und eine Höchstgrenze von 7,5 Mio. € bei Personenschäden (pro Person) vor.
Der verursachte Schaden wird von einem Sachverständigen festgestellt, den die Versicherung beauftragt. Bei einem verschuldeten Schaden hat ausschließlich der Unfallgegner die Möglichkeit, einen Gutachter zu bestellen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei der LKW Haftpflicht nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der LKW Haftpflicht, aber auch bei der Kfz-Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.